Rechte und Pflichten von Azubis: Probezeit
Die Probezeit beträgt mindestens einen, höchstens vier Monate. In dieser Zeit können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Azubi ohne Angabe von Gründen - schriftlich - kündigen. Danach kann dem Auszubildenen nur noch bei schweren Verstößen (Beispiel: Diebstahl) gekündigt werden. Er selbst hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er einen anderen Beruf erlernen will.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 09.08.2016